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Allgemeine GeschäftsbedingungenStand 20.10.2008 Die Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte die mit der Firma Bernd Gratzl, GRATZL-IT Online Marketing, in Folge Auftragnehmer, vereinbart und abgeschlossen werden. Es gilt als vereinbart, dass von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Vereinbarungen oder Zusagen erst nur schriftlich Rechtsgültigkeit erlangen. Liegt bei der Anlage eine Störung vor, meldet der Auftraggeber den Ausfall. Die Anlage wird wenn möglich per Fernwartung überprüft und eine Fehleranalyse durchgeführt. Falls erforderlich werden die defekten Komponenten durch funktionierende ersetzt. Die Dauer der Gewährleistung beträgt ein Jahr. Sollte der Ausfall nicht im Zuständigkeitsbereich des Auftragnehmers liegen und daher kein Gewährleistungsanspruch bestehen, wird der entstehende Aufwand verrechnet. Konfigurationsänderungen werden ebenfalls nach Aufwand verrechnet. An der gelieferten Hard- und Software dürfen keine Manipulationen oder Modifikationen vorgenommen werden. Als Manipulationen gelten auch Modifikationen an der Konfiguration bzw. am Programmcode oder die Aufstellung an einem anderen Installationsort. Bei Entgegenhandeln erlöschen nicht nur die Gewährleistung und die Produkthaftung, sondern auch ein Anrecht auf Wiederherstellung. In der Folge können wir auch bestehende Verträge mit dem Kunden, oder Verträge, die sich aus dem jeweiligen Rechtsgeschäft ergeben haben oder damit in Verbindung stehen, ganz oder teilweise außer Kraft setzen. Sofern nicht anders vereinbart, werden Administrations-Passwörter nur ausgegeben, wenn kein Wartungsvertrag besteht und auf ggf. noch bestehenden Garantieanspruch verzichtet wird. Server können ausschließlich von uns konfiguriert und gewartet werden. Für Blitzschutz und die Montage von Komponenten übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung. Wir haften nicht für entgangenen Gewinn oder entstehende Verluste des Kunden. Die Haftung ist in jedem Fall auf den im Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Anlagen mit Web- bzw. Panoramakameras und/oder Wetterstationen gelten als abgenommen, wenn die Bilder, Wetterwerte (falls Vertragsgegenstand) sowie weitere bestellte Sonderfunktionen auf der vereinbarten Webadresse ersichtlich sind. Damit ist die Funktionalität der Anlage gegeben. Die Kosten für die Datenübertragung übernimmt der Auftraggeber. Benötigte Übertragungsmedien sind von diesem entsprechend unseren Vorgaben zur Verfügung zu stellen. Übernimmt der Auftragnehmer diese Aufgabe, steht ihm die Produkt und/oder Providerwahl frei. Die Kosten übernimmt zur Gänze der Auftraggeber. Der Auftraggeber ist selbst für die regelmäßige Kontrolle von übertragenem Datenvolumen, Online bzw. Übertragungszeit und dabei entstehenden Kosten verantwortlich. Sofern gelieferte Produkte nach Entwürfen oder Anweisungen des Kunden gefertigt wurden, stellt uns der Kunde von allen Ansprüchen frei, die von Dritten aufgrund Verletzung gewerblicher Schutz- und Urherberrechte sowie jeglicher anderer Auflagen geltend gemacht werden könnten. Der Auftragnehmer behält sich das Eigentum sowie die Urheberrechte vom gesamten Daten- und Bildermaterial bis zur vollständigen Zahlung vor. Dazu gilt als vereinbart, dass dieses Material auch zu Werbezwecken des Auftragnehmers verwendet werden kann. Nachträgliche Änderungen der Anlage oder der Datenaufzeichnung bedürfen der Schriftform und sind extra zur Verrechnung zu bringen. Falls nicht schriftlich anders vereinbart, ist die Zahlung unserer Lieferungen und Leistungen sofort nach Rechnungserhalt fällig. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in der Höhe von 14% p.a. in Rechnung gestellt. Zahlungsverzug des Auftraggebers stellt uns ohne weitere Mahnung von der Erfüllung von Leistungen, wie z.B. Fertigstellung, Garantien, Gewährleistung, Hosting, Wartung oder Betrieb von Anlagen frei und erlaubt uns diese außer Betrieb zu setzen. Bei Zahlungsverzug behalten wir uns weiters vor Guthaben oder Anzahlungen zunächst mit offenen Forderungen Gegenzurechnen, auch wenn diese nicht mit dem gegenständlichen Vertrag in Zusammenhang stehen. Angebote sind 4 Wochen gültig. Der Rücktritt des Auftrages ist 3 Wochen vor Installationsbeginn ist mit 15% des Auftragsvolumens zu verrechnen. Tritt der Auftraggeber später zurück, hat dieser 50% des Auftragsvolumens zu bezahlen. Sämtliche Beträge verstehen sich netto, zzgl. 20% Ust. Fünfzig Prozent des Auftragsvolumens sind gleichzeitig mit der Abnahme der Anlage an den Auftragnehmer sofort zu entrichten. Die Herstellungskosten, sofern nicht anders vereinbart, sind zur Gänze und sofort nach Rechnungslegung anzuweisen. Beanstandungen sind uns schriftlich sofort nach Erhalt der Ware zu melden. Für sämtliche Rechtsstreitigkeiten wird ausdrücklich die Zuständigkeit des Bezirksgericht Jennersdorf vereinbart. Weiters gilt die Rechtsprechung der Republik Österreich unter Anwendung österreichischen Rechtes ausdrücklich als vereinbart. |